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Hörsturz

Ein Hörsturz sollte unbedingt von einem HNO-Arzt beurteilt werden. Eine Behandlung ist in den meisten Fällen angezeigt, um das Risiko für ein bleibendes eingeschränktes Hörvermögen und/ oder dauerhafte Ohrgeräusche (Tinnitus) so gering wie möglich zu halten. Zwar kann ein Hörsturz spontan ausheilen, aber bei wem und wann dies der Fall ist, lässt sich in der Regel nicht vorhersagen. Die Behandlung eines Hörsturzes oder eines Hörsturzäquivalents erfolgt bei uns gemäß der aktuellen Leitlinie zum Hörsturz. Die meisten Behandlungen eines Hörsturzes werden, auch wenn sie therapeutisch absolut sinnvoll und notwendig sind, nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.